Es ist nicht wasserdicht, denn in dem Moment wo die Mails abgerufen werden, sind sie auf dem entsprechenden Rechner (zumindest temporär) gespeichert. Mit der guten alten Briefpost wäre es gegangen, denn ein Brief speichert sich nicht. Man sollte, um ganz sicher zu gehen, selbigen dem jeweiligen Paket beifügen und quasi zur vollständigen Entlastung zurücksenden.
Hier liest das ja keiner von Deinen "Freunden" ... aber ich würde dem Video einfach hinzufügen, dass Du Deine Mails auf 3,5" Disketten abrufst und diese hiernach sofort als Grillanzünder verwendest



gut dann kommt der Umweltschutz zu Dir ins Haus ... aber den fragst dann als erstes einmal, wo er eigentlich Deine Adresse her hat und ob er für die Anfahrt womöglich selbige in sein Navi eingegeben habe
Tipp (keine Rechtsberatung ... nur von einem gehört, der was gehört hat u.s.w.): Eine Abmahnung ist wirkungslos, wenn die Sache bereits zuvor "abgemahnt" war. Im Wettbewerbsrecht oder Urheberrecht kann im Prinzip jeder selbst eine Abmahnung verfassen. Dieses Recht wird zwar i.d.R. rechtssicher von Anwälten ausgeführt, aber eine schriftliche "Vorankündigung" einer Abmahnung kann zunächst jeder schreiben und zustellen. In dem Fall passiert dies oft persönlich mit Datum und Unterschrift. Klar muss dieses Datum dann vor dem der zweiten Abmahnung liegen

... ich glaube Ihr versteht schon ...
Also keine Angst vor bösen Abmahnern ... i.d.R. sind das lediglich spottschlechte Anwälte, welche mittels ihrer ursprünglichen Berufsausübung keinen Fuß auf den Boden bekommen. Wir sollten Spenden für diese arme Berufsgattung sammeln
